Viele Berliner Arbeitnehmer fragen nach einer Kündigung als Erstes: Bekomme ich eine Abfindung? Die ehrliche Antwort: Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Aber die Praxis sieht anders aus.
Der Berliner Arbeitsmarkt ist vielfältig – von der Digitalwirtschaft in Mitte und Kreuzberg über die Dienstleistungsbranche in Charlottenburg bis zum produzierenden Gewerbe in Spandau. Unabhängig von Ihrer Branche gilt: Wenn Ihre Kündigung angreifbar ist, haben Sie eine starke Verhandlungsposition. Arbeitgeber zahlen Abfindungen, um das Risiko einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht Berlin zu vermeiden.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung: Bietet Ihr Arbeitgeber in der Kündigung eine Abfindung nach § 1a KSchG an (0,5 Gehälter pro Jahr), prüfen wir, ob eine Klage eine deutlich höhere Summe erzielen kann. In vielen Berliner Fällen ist das der Fall.